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«Les paradis de Diane»

Der Spielfilm «Les Paradis de Diane» (ab dem 14. März 2024 im Kino) von Carmen Jaquier und Jan Gassmann erzählt die Geschichte einer Frau, die nach der Geburt ihres Kindes in eine unbekannte Stadt untertaucht. Er stellt die Grundfrage nach Lebensvorstellungen. Und gibt dabei nicht vor, was richtig oder falsch ist, sondern erzählt in einer verdichteten Form die Geschichte einer jungen Mutter, die nicht Mutter sein will oder sein kann, deren Körper sie aber stets daran erinnert.

Zum Trailer

Für die Vorpremieren in Zürich und Basel mit Anwesenheit der Regisseur:innen verlosen wir 2x2 Tickets. Bitte melden Sie sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem Namen und wo Sie den Film gerne sehen möchten!

Zürich, Riffraff – Sonntag, 10. März, 21h00
Basel, Stadtkino – Montag, 15. April, 18h15

Teilnahmebedingen für dieses Gewinnspiel*

Les Paradis de Diane - Ein Extremfall ohne Happy End - Kommentar

Als vor 12 Jahren mein erster Sohn geboren wurde, war nichts wie erwartet oder erhofft. Der Film «Les Paradis de Diane» hat mich deshalb sehr bewegt und ich konnte mich teilweise mit den Herausforderungen identifizieren, denen die Hauptfigur Diane gegenübersteht: Einsamkeit, Überforderung, Traurigkeit, Schuld und das Gefühl der Entfremdung von sich selbst. Damals habe ich mit grossem Aufwand versucht, meine Gefühle zu verbergen und nach aussen hin die Fassade einer glücklichen Mutter aufrechtzuerhalten. Dennoch fand ich das im Film gezeichnete Bild auch befremdlich. So hätte ich mir trotz allem niemals vorstellen können, meine Familie zu verlassen - ich fühlte mich zu sehr verantwortlich, zu sehr wollte ich eine gute Mutter sein.

Für Personen, die den Film sehen, ist es wichtig zu wissen, dass hier keine typische Situation einer postpartalen Depression dargestellt wird. Es handelt sich um einen Extremfall, der in der heutigen Realität hoffentlich vermieden worden wäre. Glücklicherweise werden in der Schweiz immer mehr Fachpersonen geschult, um sensibel auf solche Situationen zu reagieren. Es ist erfreulich zu sehen, dass auch immer mehr frischgebackene Eltern sich bewusst sind, dass psychische Probleme vor und nach der Geburt nicht ungewöhnlich sind. Selbstverständlich gehen die meisten davon aus, dass eine solche Erkrankung sie nicht persönlich betreffen wird, aber wenn doch, dann haben viele zumindest schon einmal davon gehört und wissen, wie sie unsere Anlaufstelle finden können. Das Tabu besteht zwar noch, aber ein Wandel ist im Gange. Ich hoffe, dass in naher Zukunft keine Mutter und kein Vater mehr solche Situationen alleine durchstehen muss. Mit der richtigen Hilfe ist ein Happy End für die meisten Familien möglich, und das hätte ich mir auch für Diane gewünscht.

Andrea Borzatta, Präsidentin Postpartale Depression Schweiz 

*Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Postpartale Depression Schweiz ist alleinig für die Durchführung des Gewinnspiels verantwortlich. Die Betreiber der Social Media Plattformen, auf denen die Verlosung beworben wird, hat selbst nichts mit diesem Gewinnspiel zu tun und steht nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.

1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involviert sind, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und andere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Mit ihrer schriftlichen Zusage per E-Mail am Wettbewerb teilzunehmen, bestätigen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Gewinnspielzeitraum: 01.03.2024 - 08.03.2024 - Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insbesondere die nötige Teilnahmehandlung) werden im Posting genannt. 

3. Gewinnerbenachrichtigung: Die Gewinnerinnen oder die Gewinner werden via E-Mail kontaktiert. Der Gewinn verfällt, wenn die Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Ziehung kontaktiert werden können. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

4. Ausschluss und Änderungen: Postpartale Depressoin behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, wenn Missbrauch oder Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen. Postpartale Depression Schweiz kann jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vornehmen sowie den Wettbewerb aussetzen, abbrechen oder vorzeitig beenden, wenn wichtige Gründe vorliegen.

5. Datenschutz: Der Name der Gewinnerin oder des Gewinners wird zusammen mit dem Ort, an dem die Person den Film sehen möchte, an die Organisatoren der Vorpremieren weitergegeben. Bis auf diese Bearbeitung werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben oder für weitere Marketingzwecke benutzt.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Wettbewerbe unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich.